property legals Group

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: Januar 2025

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsberatungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen der property legals Group gegenüber ihren Mandanten. Sie sind Bestandteil jedes Beratungsvertrags, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Vertragspartner

property legals Group

Rechtsform: Kollektivgesellschaft

Handelsregister: CHE-123.456.789

Sitz: Badenerstrasse 549, 8048 Zürich, Switzerland

Gesellschafter: Dr. Rebecca Huber, Marc Schneider

Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer des Kantons Zürich

1.3 Gültigkeit

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Mandanten unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

2. Mandatserteilung und Vertragsschluss

2.1 Mandatserteilung

Das Mandat kommt durch ausdrückliche schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder durch schlüssiges Verhalten zustande. Die Mandatserteilung kann durch den Mandanten, dessen gesetzlichen Vertreter oder bevollmächtigte Dritte erfolgen.

2.2 Umfang des Mandats

Der Umfang des Mandats bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erstreckt sich das Mandat auf die in der ersten Besprechung oder Korrespondenz bezeichnete Rechtsangelegenheit. Eine Erweiterung des Mandatsumfangs bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis:

Fristen beginnen zu laufen, sobald dem Mandanten entsprechende Dokumente zugestellt werden. Wir übernehmen keine Fristenkontrolle für vor Mandatserteilung entstandene Fristen, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.

2.3 Interessenkollisionen

Wir prüfen vor Mandatsannahme mögliche Interessenkonflikte. Bei bestehenden oder sich entwickelnden Interessenkollisionen werden wir das Mandat ablehnen oder nach entsprechender Aufklärung beenden. Der Mandant wird unverzüglich informiert.

3. Leistungen und Pflichten

3.1 Unsere Leistungen

Wir erbringen unsere Leistungen nach den anerkannten Grundsätzen der Rechtsberatung und mit der gebotenen anwaltlichen Sorgfalt. Unsere Hauptleistungsbereiche umfassen:

  • Rechtsberatung im Bereich Immobilienentwicklung und Baurecht
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten
  • Vertragsgestaltung und -prüfung
  • Due Diligence-Prüfungen
  • Projektbegleitung bei Immobilienentwicklungen
  • Finanzierungsberatung (rechtliche Aspekte)

3.2 Grenzen unserer Leistungen

Wir erbringen ausschließlich rechtliche Beratungsleistungen. Keine Beratung erfolgt in folgenden Bereichen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart:

  • Steuerberatung und Steuerplanung
  • Anlageberatung und Vermögensverwaltung
  • Technische oder architektonische Beratung
  • Wirtschaftsprüfung und Buchhaltung
  • Ausländisches Recht (außer bei entsprechender Expertise)

3.3 Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant ist verpflichtet:

  • Alle für die Beratung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen
  • Alle relevanten Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen
  • Änderungen der Sach- oder Rechtslage unverzüglich mitzuteilen
  • Fristen und Termine einzuhalten
  • Unsere Honorare und Auslagen fristgerecht zu bezahlen
  • Bei gemeinsamer Mandatsvertretung andere Mandanten über relevante Entwicklungen zu informieren

4. Honorar und Kostenersatz

4.1 Honorarberechnung

Unsere Honorare richten sich nach dem Zeitaufwand, der Schwierigkeit der Angelegenheit, dem Wert des Gegenstands und dem erzielten Ergebnis. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich nach Stunden, es sei denn, ein Pauschalhonorar wurde vereinbart.

Kategorie Stundensatz (CHF) Beschreibung
Partner 650 - 850 Komplexe Beratung, Verhandlungen
Senior Associate 450 - 650 Spezialisierte Rechtsberatung
Associate 350 - 450 Standardberatung, Recherche
Junior Associate 250 - 350 Zuarbeiten, einfache Tätigkeiten

4.2 Auslagen und Nebenkosten

Zusätzlich zum Honorar werden folgende Auslagen in Rechnung gestellt:

  • Gerichts- und Behördengebühren
  • Reisekosten (CHF 0.70 pro km, plus Spesen)
  • Porto, Telefon, Telefax
  • Kopien (CHF 0.50 pro Seite)
  • Kosten für externe Gutachter und Übersetzer
  • Kosten für Recherchen und Auskünfte

4.3 Kostenvoranschlag und Akonto

Auf Wunsch erstellen wir einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Bei umfangreichen Mandaten können wir ein angemessenes Akonto verlangen. Die Verrechnung erfolgt mit der Schlussrechnung.

Zahlungsbedingungen:

  • • Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen
  • • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet
  • • Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug die Arbeit einzustellen

5. Haftung und Gewährleistung

5.1 Haftungsumfang

Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Mandatsvertrags nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf:

  • Die Deckungssumme unserer Berufshaftpflichtversicherung (CHF 5 Millionen pro Schadensfall)
  • Bei reinen Vermögensschäden: das Dreifache des für das Mandat vereinbarten Honorars
  • Mindestens jedoch CHF 100'000 pro Schadensfall

5.3 Verjährung

Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen, spätestens jedoch in fünf Jahren ab Begehung der schädigenden Handlung.

5.4 Ausschluss von Gewährleistung

Wir übernehmen keine Gewährleistung für den Erfolg unserer Tätigkeit. Rechtsberatung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung geltenden Rechtslage.

6. Verschwiegenheit und Datenschutz

6.1 Anwaltliches Berufsgeheimnis

Wir unterliegen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis und sind zur Verschwiegenheit über alle uns anvertrauten Tatsachen verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Mandats fort.

6.2 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Mandatsabwicklung verarbeitet. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.

6.3 Aufbewahrung von Unterlagen

Mandantenunterlagen werden für die Dauer von zehn Jahren nach Mandatsbeendigung aufbewahrt. Danach erfolgt eine datenschutzgerechte Vernichtung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

7. Beendigung des Mandats

7.1 Kündigung durch den Mandanten

Der Mandant kann das Mandat jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Bis zum Zugang der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

7.2 Kündigung durch uns

Wir können das Mandat aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Verletzung der Mitwirkungspflichten
  • Vertrauensverlust oder schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten
  • Interessenkonflikten
  • Überlastung unserer Kanzlei

7.3 Herausgabe von Unterlagen

Nach Mandatsbeendigung geben wir dem Mandanten seine Unterlagen zurück. Wir sind berechtigt, Kopien für unsere Akten zu behalten. Bei offenen Honorarforderungen können wir die Herausgabe bis zur Zahlung zurückhalten.

8. Besondere Bestimmungen

8.1 Elektronische Kommunikation

E-Mail-Kommunikation erfolgt auf eigene Gefahr des Mandanten. Wir empfehlen für vertrauliche Inhalte die Verwendung verschlüsselter E-Mails oder den Postweg.

8.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist Zürich Gerichtsstand. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.

8.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

8.4 Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Wir werden Mandanten über Änderungen rechtzeitig informieren. Widerspricht der Mandant nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die Änderungen als genehmigt.

9. Beschwerden und Streitbeilegung

9.1 Beschwerdemöglichkeiten

Bei Beschwerden wenden Sie sich zunächst direkt an uns. Beschwerden über unser berufliches Verhalten können auch bei der Rechtsanwaltskammer des Kantons Zürich eingereicht werden.

Kontaktinformationen für Beschwerden:

Intern: Dr. Rebecca Huber ([email protected])

Rechtsanwaltskammer: Zürcher Anwaltsverband, Postfach, 8024 Zürich

Ombudsstelle: Schweizerischer Anwaltsverband, 3000 Bern

9.2 Mediation

Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens sollte eine Mediation versucht werden. Wir verpflichten uns, an einem fairen Mediationsverfahren teilzunehmen.